Nachhaltigkeit

19.07.2024

Right to Repair: Alles zum neuen Recht auf Reparatur der EU

Hand aufs Herz: Wie oft sind bei Dir defekte Elektrogeräte in die Mülltonne gewandert, weil ihre Reparatur zu kompliziert oder sogar unmöglich war? Keine Sorge, Du bist nicht allein: 17,6 kg Elektroschrott verursacht jede:r Europäer:in durchschnittlich pro Jahr. Das führt zu großen Umweltbelastungen, einer Verschwendung wertvoller Ressourcen und hohen Konsumausgaben für Verbraucher:innen. Das „Right to Repair“-Gesetz der EU, das im April 2024 verabschiedet wurde, soll dem nun entgegenwirken. In diesem Artikel verraten wir Dir, was das neue Reparatur-Gesetz beinhaltet und welche Vorteile es Dir bringt.

Wegwerfmentalität, komplexe Technik und geplante Obsoleszenz: Europa hat ein Müllproblem

Kurzlebige Elektronikprodukte, die wegen nicht reparierbarer Defekte entsorgt werden, sorgen für reichlich Elektroschrott – auch in der EU. Dabei gibt es für die Kurzlebigkeit dieser Produkte gleich mehrere Gründe: Bei komplexen Technologieprodukten wie Smartphones werden Reparaturen schnell zur Raketenwissenschaft. Außerdem setzen Hersteller teilweise einzigartige und schwierig zu ersetzende Komponenten wie firmeneigene Schrauben ein, die eine Reparatur aufwendig und kostspielig machen. Hinzu kommen Nachweise von geplanter Obsoleszenz, also das bewusste Begrenzen der Lebensdauer eines Produkts durch den Hersteller, ebenso wie der Wunsch von Konsument:innen, immer auf dem neuesten Stand zu sein: Laut einer Studie des Technologieunternehmens Nothing Tech schaffen sich beispielsweise gerade junge Menschen im Alter von 18 bis 34 Jahren rund alle zwei Jahre ein neues Smartphone an, wobei der simple Wunsch nach einem neuen Gerät als meistgenannter Kaufgrund gilt. Das Ergebnis? Berge von Elektroschrott, die die Europäische Union nach und nach reduzieren will. Und genau hier kommt das neue Reparatur-Gesetz „Right to Repair” ins Spiel.

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„Right to Repair”: das EU-Reparatur-Gesetz

Am 23. April 2024 nahm das Europäische Parlament die Richtlinie über das sogenannte „Recht auf Reparatur“ mit großer Mehrheit an. Das Gesetz tritt am 1. Juni 2025 in Kraft und ist Teil einer breiteren EU-Initiative zur Förderung von nachhaltigem Konsum und zur Reduktion von Elektroschrott. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und die Entstehung von Müll zu reduzieren, indem das Reparieren von Geräten einfacher und günstiger wird.

Wichtige Bestimmungen des Reparatur-Gesetzes

Design für Reparierbarkeit

Elektronikprodukte müssen so gestaltet sein, dass sie einfach zu zerlegen und zu reparieren sind, etwa durch den Einsatz standardisierter Schrauben und modularer Komponenten.

Garantieerweiterung und Verbraucherschutz

Die Garantie für elektronische Geräte soll auch Reparaturen durch Drittanbieter umfassen. Außerdem wird der Haftungszeitraum bei Geräten, die in der Gewährleistungszeit repariert werden, um ein Jahr verlängert.

Reparaturpflicht für Hersteller

Hersteller müssen betroffene Geräte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung zu angemessenen Preisen reparieren, falls das technisch möglich ist.

Nationale Anreize für Reparaturen

Jeder Mitgliedstaat der EU muss mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen. Dazu können etwa Reparaturgutscheine, Fördergelder oder Informationskampagnen zählen.

Online-Plattform für Reparaturdienste

Eine EU-weite Online-Plattform wird eingerichtet, um Dir die Suche nach lokalen Reparaturwerkstätten, Verkäufer:innen von generalüberholten Geräten und community-geführten Reparaturinitiativen wie Repair-Cafés zu erleichtern.

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Häufig gestellte Fragen zum „Recht auf Reparatur“

Welche Produkte sind vom „Right to Repair“-Gesetz abgedeckt?

Welche Vorteile bietet das Gesetz für Verbraucher:innen?

Können sich Hersteller dem „Right to Repair“ widersetzen oder es umgehen?

Ausblick: Kann das Right to Repair zur Müllvermeidung beitragen?

Das „Right to Repair“-Gesetz der EU ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von Elektroschrott und zur Förderung der Nachhaltigkeit in Europa. Außerdem bietet es wirtschaftliche Chancen für Reparaturdienstleister und stärkt den Verbraucherschutz. Kritiker:innen sind sich jedoch einig: Die neue Richtlinie ist erst der Anfang. Auch geplante Obsoleszenz müsse stärker bekämpft und Konsumentscheidungen nachhaltiger getroffen werden. So könne bereits beim Kauf von Produkten darauf geachtet werden, langlebige oder sogar bereits recycelte Produkte zu wählen.

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Unsere Autorin

KatharinaGrimm

Katharina ist UX Writer und liebt spannende Stories und Fakten aus dem Bereich Nachhaltigkeit.

Über uns

Wir sind Yippie, ein bundesweit agierender Energieversorger mit der Mission, ein digitales Ökosystem zu erschaffen, in dem unsere Kund:innen alles finden, was sie für einen nachhaltigen Alltag brauchen – von Ökostrom, Ökogas und Solarenergie bis hin zu umweltfreundlichen Produkten für den täglichen Gebrauch. Du wünscht Dir bestimmte Produkte im Shop oder einen Artikel zu einem ganz speziellen Thema? Lass es uns wissen und kontaktiere uns.

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