Preisbremsen, Umlagen und mehr: Mit unseren News bleibst Du über alle Entwicklungen am Energiemarkt auf dem Laufenden.
15.01.2024:
Zum 31.12.2023 sind die Preisbremsen für Gas sowie Strom ausgelaufen. Nähere Informationen findest Du auf der Website der Bundesregierung.
13.06.2023:
Die Gasspeicher-Umlage ändert sich zum 01.07.2023 von 0,059 ct/kWh auf 0,145 ct/kWh (netto). Dies betrifft alle Gaskunden.
18.11.2022:
Im Rahmen des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) stellt der Bund finanzielle Mittel bereit, um einmalig die monatliche Abschlagszahlung für Dezember von Haushalten und kleinen Unternehmen zu übernehmen. Diese sogenannte „Soforthilfe“ im Dezember bedeutet, dass wir im Dezember keinen Abschlag von dem Konto unserer Kunden abbuchen werden, sofern uns eine Einzugsermächtigung vorliegt. Liegt diese nicht vor und wird uns der Abschlag dennoch überwiesen, verrechnen wir ihn mit der nächsten Jahresabrechnung. Wenn Du ein Vermieter oder für eine Hausverwaltung tätig bist, möchten wir Dich darauf Hinweisen, dass Du Deinem Mieter gegenüber eine Informationspflicht hast.
18.11.2022:
Zur weiteren Entlastung der Verbraucher hat die Bundesregierung eine Gas- und Strompreisbremse in Aussicht gestellt. Sobald der erforderliche rechtliche Rahmen geschaffen ist, setzen wir diese Entlastungsmaßnahmen selbstverständlich um. Informiere Dich jederzeit gern auf unserer Homepage unter News über die aktuellen Entwicklungen.
24.10.2022
Die am 29.09.2022 über die Bundespressekonferenz bekannt gewordenen Änderungen bezüglich der zum 1.10.2022 geplanten Gasbeschaffungsumlage sowie der Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 % auf 7 % haben wir für unsere Kunden bereits berücksichtigt. Die angepassten Abschläge sind für unsere Kunden entsprechend im Kundenportal einsehbar
24.10.2022
Das Bundeskabinett hat mit der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (§ 9 EnSikuMaV) eine gesetzliche Grundlage für Energieeinsparungen geschaffen, um die Verringerung des Energiebedarfs zu unterstützen. Demnach sind auch wir als Energieversorger verpflichtet, unsere Kundinnen und Kunden über ihren Gasverbrauch und den damit verbundenen Gaskosten sowie über mögliche Einsparpotenziale zu informieren. Konkret soll das rechnerische Einsparpotenzial aufgezeigt werden, wenn unsere Kunden die durchschnittliche Raumtemperatur um 1 Grad Celsius senken und gemäß den Annahmen der Verordnung dabei 6 % Gas einsparen. Wir arbeiten derzeit daran, Dir wie gesetzlich verordnet diese Information bis Jahresende bereitzustellen - Spartipps findest Du in der Zwischenzeit bereits hier.
05.10.2022
Die am 29.09.2022 über die Bundespressekonferenz bekannt gewordenen Änderungen bezüglich der zum 1.10.2022 geplanten Gasbeschaffungsumlage sowie der Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 % auf 7 % werden wir selbstverständlich in vollem Umfang berücksichtigen. Wir bitten unsere Kunden um einen Moment Geduld und werden uns zeitnah mit genaueren Informationen melden.
01.10.2022
Die Gasbeschaffungsumlage (2,419 Cent/kWh netto) verfällt ab heute! Die Regelenergieumlage (0,57 Cent/kWh netto) sowie die Gasspeicherumlage (0,059 Cent/kWh netto) werden jedoch ab heute erhoben. Alle Informationen zur Gasspeicherumlage findet Ihr in unseren FAQs.